Zusammenarbeit Schule / Polizei
- Tätigwerden auf Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses des MK, des MI und des MJ vom 30.09.2003 "Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft" (Anzeigepflicht der Schule / Informationspflicht der Polizei pp.)
- Teilnahme Polizei an Klassen- und Gesamtkonferenzen
- Regelmäßige beiderseitige Kontaktaufnahme
- Informationsaustausch
- erzieherische Gespräche
- Schulwegüberwachung (Gelbe Füße...)
- Präventionsveranstaltungen (Toter Winkel, Gurtschlitten ...)
- Präventionsunterrichte (Gewalt- / Eigentumsdelikte -> allgemein u. anlassbezogen)
- Verkehrsausbildung (Fahrradprüfung -> technisch u. Parcours)
- Initiierung von Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen (Sperrflächen, Haltverbotszonen, Poller ...)
- Schulwegbegehung
- Öffentlichkeitsarbeit bei schulischen Veranstaltungen im Rahmen der Kriminalprävention (Infostände der Polizei bei Schulfesten ...)