Zusammenarbeit Schule / Polizei

  • Tätigwerden auf Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses des MK, des MI und des MJ vom 30.09.2003 "Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft" (Anzeigepflicht der Schule / Informationspflicht der Polizei pp.)
  • Teilnahme Polizei an Klassen- und Gesamtkonferenzen
  • Regelmäßige beiderseitige Kontaktaufnahme
  • Informationsaustausch
  • erzieherische Gespräche
  • Schulwegüberwachung (Gelbe Füße...)
  • Präventionsveranstaltungen (Toter Winkel, Gurtschlitten ...)
  • Präventionsunterrichte (Gewalt- / Eigentumsdelikte -> allgemein u. anlassbezogen)
  • Verkehrsausbildung (Fahrradprüfung -> technisch u. Parcours)
  • Initiierung von Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen (Sperrflächen, Haltverbotszonen, Poller ...)
  • Schulwegbegehung
  • Öffentlichkeitsarbeit bei schulischen Veranstaltungen im Rahmen der Kriminalprävention (Infostände der Polizei bei Schulfesten ...)